Gut zu wissen
Erstgespräch
Im Erstgespräch gibt es die Möglichkeit eines gegenseitigen Kennenlernens und dem Besprechen Ihrer Anliegen, Bedürfnisse, Sorgen und Ziele einer Psychotherapie. Wir evaluieren Ihre Erwartungen an eine Psychotherapie und klären, ob diese bei mir für Sie in Frage kommt, sowie die nächsten Schritte. Ein Psychotherapie-Prozess ist sehr persönlich. Es ist wichtig, dass wir uns miteinander wohlfühlen und gemeinsam arbeiten möchten.
Das Erstgespräch wird verrechnet.
Psychotherapeutische Sitzungen finden im Normalfall einmal wöchentlich statt. Durch persönliche Umstände oder im Verlauf des Therapieprozesses kann diese Frequenz variieren.
In Ausnahmefällen ist auch Videotelefonie bzw. Online-Therapie möglich
Kosten
Eine Teilrefundierung durch die Kassen (nach Antragstellung und Diagnose) ist möglich.
Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenkasse über die Höhe des Zuschusses. Sie können Psychotherapie in ihrer Arbeitnehmerveranlagung in den Gesundheitskosten geltend machen.
Sozialtarife sind je nach Kontingent bzw. persönlicher Situation möglich.
Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG.
Die Honorare werden jährlich anhand des Verbraucherpreisindex und der Inflation angepasst.
Verschwiegenheit
Die Inhalte unserer psychotherapeutischen Sitzungen sind streng vertraulich und im Rahmen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG) geregelt.
Absageregelung
Einen vereinbarten Termin können Sie bis zu 24 Stunden vorher ohne Angabe von Gründen kostenlos per Mail oder telefonisch (auch SMS) absagen. Ich bitte Sie um eine rechtzeitige Verschiebung oder Absage. Bei kurzfristiger Absage oder Nicht-Einhalten des Termins, ist die volle Einheit zu bezahlen.
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Ich freue mich auf Sie.